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Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist ein an den Verein gerichteter schriftlicher Antrag erforderlich, der bei minderjährigen Bewerbern der schriftlichen Zustimmung beider gesetzlicher Vertreter bedarf. Aus dem Antrag muss hervorgehen, welcher Abteilung des Vereins der Bewerber angehören will.
Interessiert? Dann könnt Ihr Euch hier den Mitgliedsantrag downloaden: |
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| (bitte anklicken) | ||
| Bitte schickt den Antrag ausgefüllt an folgende Adresse: SV Ampermoching e.V. Mitgliederverwaltung/Geschäftsstelle Alternstraße 33 85241 Ampermoching |
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| Ansprechpartner in der Geschäftsstelle (bitte hier anklicken) | ||
| Bitte vergesst nicht, die gewünschte Abteilung anzukreuzen! | ||
Die Mitgliedschaft wird wirksam nach Zugang der Aufnahmebestätigung und Zahlung des ersten fälligen Beitrages.
Der Mitgliedsausweis ist nicht übertragbar. Nach Beendigung der Mitgliedschaft verliert der Ausweis seine Gültigkeit und ist an den Verein zurückzusenden. Die Kündigung der Mitgliedschaft erfolgt durch eingeschriebenen Brief oder schriftliche Bestätigung in der Geschäftsstelle des SV Ampermoching e.V. mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Jahresende. Minderjährige bedürfen zum Austritt der vorherigen schriftlichen Zustimmung beider gesetzlichen Vertreter, die zusammen mit der Austrittserklärung vorzulegen ist. Die Mitgliedschaft kostetjährlich für Erwachsene aktive Mitglieder € 118,00. Passive Mitglieder zahlen € 42,00. Die Tennisabteilung erhebt einen Jahresbeitrag von € 148,00. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt automatisch ein ermäßigter Beitrag. Um nach Vollendung des 18. Lebensjahres weiterhin in den Genuss des ermäßigten Beitrages zu kommen, reichen Antragsteller mit dem Mitgliedsantrag den entsprechenden Nachweis ein, z. B.
Die Ermäßigung für Schüler, Studenten, Auszubildende, Grundwehr- oder Zivildienstleistende gelten für die Dauer der jeweiligen Ausbildung, maximal jedoch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Antragsteller, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, Frührentner und Schwerbehinderte (50 %) zahlen einen ermäßigten Beitrag, wenn sie mit dem Mitgliedsantrag einen entsprechenden Nachweis (Kopie von Geburtsurkunde, Schwerbehindertenausweis) erbringen. Der ermäßigte Beitragssatz ist € 94,00 bei aktiven Mitgliedern, € 36,00 bei passiven Mitgliedern und in der Tennisabteilung € 106,00. Erwerbslose, Sozialhilfeempfänger und Umschüler zahlen einen ermäßigten Beitrag, wenn sie mit dem Mitgliedsantrag einen entsprechenden Nachweis (Bewilligungsbescheid von Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe, Bescheinigung über Umschulungsmaßnahme) erbringen. Die Ermäßigung für Erwerbslose, Sozialhilfeempfänger und Umschüler gilt für die Dauer der Erwerbslosigkeit bzw. des Bezuges von Sozialhilfe oder der Umschulungsmaßnahme. Nach Ablauf der Bescheinigung über den Ermäßigungsgrund obliegt dem Mitglied die Pflicht, das Fortbestehen der Voraussetzung für die Ermäßigung unaufgefordert beim Verein nachzuweisen. Andernfalls werden die nicht ermäßigten Beiträge fällig. Ermäßigungen gelten nicht rückwirkend, sondern ab dem 1. des Quartals, das auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt und die Voraussetzungen für die Ermäßigung gegenüber dem Verein in schriftlicher Form nachgewiesen sind. Die Beiträge sind Jahresbeiträge und werden zum --.--. des Jahres vom Konto abgebucht. Die Zahlung der Beiträge erfolgt durch Teilnahme am Lastschriftverfahren (Bankeinzug). Für Rückfragen steht euch unsere Geschäftsstelle gern zur Verfügung: Ansprechpartnerin ist Frau Carmen Schönwetter (Do. 18.00 bis 20.00 Uhr), Tel.: 08139-1488, Fax.: 08139-802476, E-Mail:sv-ampermoching@web.de |
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